Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (Alzeyer Beteiligungs- und Veranstaltungs- GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV RP)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.dacapo-alzey.de.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Alzeyer Beteiligungs- und Veranstaltungs- GmbH
Ernst-Ludwig-Straße 42
55239 Alzey
06731-495-0
06731-495-555
bvlzyd

https://www.dacapo-alzey.de/de/kontakt/index.php

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

- PDF-Dokumente sind teilweise barrierefrei
- Erläuterungen in leichter Sprache und Gebärdensprache stehen bisher nicht zur Verfügung
- Medienalternativen für Videos stehen bisher nicht zur Verfügung

Evaluationsmethode

BITV-Selbstbewertung

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz

06131 165342
06131 16175342
lb@msagd.rlp.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.02.2021 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 22.02.2021 überprüft.